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Beckebrede-Höfe in Andorf

 Am 11. September 1365 verkaufte der Ritter Bertram von Snethlage das Erbe Beckebrede in Andorf, das ein Lehen des Grafen von Tecklenburg war, an das Kloster Börstel, vertreten durch den Propst Wescel de Bruscere und die Äbtissin Alveradis (Rölker, Delbanco: Urkundenbuch des Stifts Börstel, Osnabrück 1996, Nr. 148). Adolf. von Düring geht in seiner „Geschichte des Stiftes Börstel“ auf Seite 248 davon aus, daß das Erbe Beckebrede später den Namen Halberbe Rohde annahm. Ein Halberbe dieses Namens ist Mitte des 15. Jahrhunderts in Andorf zweifellos schon vorhanden.
In seinem Buch „Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Artlands bis zum Ausgang des Mittelalters“ (Bersenbrück 1965) stellt Dr. Rolf Berner diese Behauptung in Frage und verweist auf ein Register im Staatsarchiv Osnabrück (Abschn. 88, 15, 1585 9), in dem nacheinander Rhode Dirich und Bekebrede Johan  genannt werden. Demnach müsse es sich also um zwei verschiedene Höfe gehandelt haben.
In dem Buch „Kirchspiel Menslage, Beiträge zur Geschichte“ (Menslage 1990) teilt Hermann Barlage jun. in seinem Beitrag über die Bauerschaft Andorf (S.223 ff.) die Ansicht Dr. Berners und nennt weitere Register, in denen die Namen Bekebrede und Rohde gleichzeitig auftauchen. Ihm erscheint es daher sinnvoller, den 1365 erwähnten Hof „to der Bekebrede“ mit dem Erbkotten Beckebrede/Beckelampe (Hof Andorf Nr.8) in Verbindung zu bringen.

Nach meiner Meinung verhält es sich anders: Das 1365 an das Kloster Börstel verkaufte Erbe ist nicht der Erbkotten Andorf Nr.8 (Beckebrede/Beckelampe), sondern ein anderer Bauernhof, nämlich (hier könnte man A. von Düring folgen) das spätere Halberbe Rohde. Für diese Annahme spricht eine Urkunde im Staatsarchiv Osnabrück, welche Dr. Berner und Hermann Barlage unberücksichtigt gelassen haben, nämlich eine Rentenverschreibung aus dem Jahr 1408 über 31 Schillinge aus einem Kapital von 31 Mark des Otto von Schnetlaghe aus seinen Erben zum Dobelhause (Renslage), Brüninghaus und  Beckenbreden Kotten (Andorf) an das St. Sylvester Kapitel - wohl die Kirche in Quakenbrück (Staatsarchiv Osnabrück 2/6 I, S. 376, Nr.13).
Wenn der Erbkotten Beckebrede noch 1408 im Besitz des Otto von Schnetlaghe war, ist er wahrscheinlich nicht mit dem Erbe Beckebrede identisch, das 1365 von Bertram von Schnethlage an das Kloster Börstel verkauft worden ist. Wahrscheinlicher ist, daß es in Andorf zwei Beckebrede-Höfe gab: ein Halberbe und einen Erbkotten, beide im Besitz der Familie Schnethlage. Das Halberbe wurde 1365 an das Kloster verkauft. Hier handelt es sich wohl um das spätere Halberbe Rohde, wie A. von Düring annimmt. Der Erbkotten hingegen blieb zunächst  im Besitz der Schnetlage, wurde aber später an die Herren auf Eggermühlen veräußert, denn 1722 war der Hof Andorf Nr.8 „nach Eggermühlen eigen“. Der andere Beckebrede-Hof, später Halberbe Rohde, blieb hingegen dem Kloster Börstel eigen und wurde erst ab 1841 freigekauft.

Die Existenz mehrerer Beckebrede-Höfe in Andorf wird durch eine andere Quelle eindeutig belegt: Das landesherrliche Viehschatzregister von 1458 (Staatsarchiv Osnabrück Abschn. 88, 3) weist in Andorf zwei abgabepflichtige Bauern tor Bekenbreden  auf, nämlich Bene tor Bekenbreden und Wolteke tor Bekenbreden. Einer der Höfe davon könnte das spätere Halberbe Rohde sein, das dem Kloster Börstel eigen war, der andere war der Erbkotten Beckebrede/Beckelampe, der um 1722 Gut Eggermühlen eigen war.

Bei der ungünstigen Quellenlage ist es schwer, zur Geschichte der einzelnen Bauernhöfe des Artlandes im ausgehenden Mittelalter eindeutige Aussagen zu machen. Ich neige jedoch dazu, der Ansicht von A. von Düring (siehe Abs.1) zu folgen, wonach der 1365 vom Kloster Börstel erworbene Hof to der Bekebrede in Andorf das spätere dortige Halberbe Rohde ist.

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